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   VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91   

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https://dejure.org/1991,3344
VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91 (https://dejure.org/1991,3344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.1991 - 10 S 407/91 (https://dejure.org/1991,3344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 1991 - 10 S 407/91 (https://dejure.org/1991,3344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage beim Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 408
  • VBlBW 1991, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1980 - 10 S 1649/80

    Fahrtenbuchauflage bei Rotlichtmißachtung; Verkehrsverstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91
    Das Überfahren des Rotlichts einer Verkehrsampel ist auch dann, wenn diese die Durchfahrt an einer Baustelle regeln soll, regelmäßig eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften, die ohne Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Grundlage einer Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 16.10.1980 - 10 S 1649/80 -, NJW 1981, 1004, zur Fußgängerampel).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats hervorgehoben, daß jedes Überfahren eines Rotlichts, auch in einer soweit ersichtlich harmlosen Verkehrssituation, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ist, die ohne Verletzung des Übermaßverbots zur Grundlage einer Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann (vgl. den Beschl. d. Senats v. 16.10.1980 -- 10 S 1649/80 --, NJW 1981, 1004).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 10 S 390/90

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91
    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist dann aus, wenn der Halter eines Fahrzeuges -- wie hier im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter und unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge -- jede Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es seien besondere Anhaltspunkte gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und die Beschlüsse des Senats v. 4.10.1988 -- 10 S 2563/88 --, VBlBW 1989, 148 sowie v. 20.3.1990 -- 10 S 390/90 --, DAR 1990, 233).

    Der Senat zählt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Überfahren eines Rotlichts zu den Verkehrsverstößen, die es schon nach der ersten Begehung rechtfertigen, die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986, NJW 1987, 143; die Urteile des Senats v. 9.2.1988 -- 10 S 787/87 -- und v. 17.5.1988 -- 10 S 3077/87 --, VBlBW 1989, 25 sowie den Beschluß des Senats v. 20.3.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91
    Der Senat zählt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Überfahren eines Rotlichts zu den Verkehrsverstößen, die es schon nach der ersten Begehung rechtfertigen, die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986, NJW 1987, 143; die Urteile des Senats v. 9.2.1988 -- 10 S 787/87 -- und v. 17.5.1988 -- 10 S 3077/87 --, VBlBW 1989, 25 sowie den Beschluß des Senats v. 20.3.1990, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 10 S 2563/88

    Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung der Fahrzeugführerermittlung; hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91
    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist dann aus, wenn der Halter eines Fahrzeuges -- wie hier im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter und unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge -- jede Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es seien besondere Anhaltspunkte gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und die Beschlüsse des Senats v. 4.10.1988 -- 10 S 2563/88 --, VBlBW 1989, 148 sowie v. 20.3.1990 -- 10 S 390/90 --, DAR 1990, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1988 - 10 S 3077/87

    Einzelfallprüfung bei Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91
    Der Senat zählt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Überfahren eines Rotlichts zu den Verkehrsverstößen, die es schon nach der ersten Begehung rechtfertigen, die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986, NJW 1987, 143; die Urteile des Senats v. 9.2.1988 -- 10 S 787/87 -- und v. 17.5.1988 -- 10 S 3077/87 --, VBlBW 1989, 25 sowie den Beschluß des Senats v. 20.3.1990, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Anordnung der Führung eines

    Insbesondere ein Rotlichtverstoß gehört zu den schwerwiegenden Verkehrsverstößen, die es auch bei der ersten Begehung schon rechtfertigen, die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres aufzuerlegen (VGH Baden-Württemberg, U. v. 09.04.1991 - 10 S 407/91 -, NZV 1991, 408).
  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

    Bei einem Verstoß, der - wie hier - gemäß Nr. 4.8 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung von 4 Punkten im Verkehrszentralregister geführt hätte, verletzt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, die Dauer der Fahrtenbuchauflage auf (zumindest !) neun Monate zu erhöhen, zumal durch das Überfahren des Rotlichts im konkreten Fall (anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG Münster vom 11.04.1988 - 13 a 1388/87 -, VRS 75, 384,) durchaus auch eine konkrete Verkehrsgefährdung verbunden gewesen ist (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 07.12.1998 - 6 A 6185/98 -, Urt. vom 11.04.2002 - 6 A 112/01 - Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, NZV 2002, 431 f, Urt. vom 09.04.1991 - 10 S 407/91 - NZV 1991, 408; VG Karlsruhe, Beschl. vom 11.09.1996 - 12 K 2422/96 -, zitiert nach Juris; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8).
  • VG Karlsruhe, 11.09.1996 - 12 K 2422/96

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anordnung zur Vorlage eines

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